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   OVG Sachsen-Anhalt, 18.01.2011 - 4 L 24/10   

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OVG Sachsen-Anhalt, 18.01.2011 - 4 L 24/10 (https://dejure.org/2011,26092)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 18.01.2011 - 4 L 24/10 (https://dejure.org/2011,26092)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 18. Januar 2011 - 4 L 24/10 (https://dejure.org/2011,26092)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    Rückwirkende Heilung einer Straßenausbaubeitragssatzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rückwirkende Heilung materiell-rechtlicher Mängel einer kommunalen Satzung durch Ratsbeschluss über die Heilung einer Norm und Veröffentlichung; Auswirkungen von Mängeln einer Satzung bei Erstrecken über mehrere Satzungsparagraphen

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Zur rückwirkenden Heilung einer Beitragssatzung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rückwirkende Heilung materiell-rechtlicher Mängel einer kommunalen Satzung durch Ratsbeschluss über die Heilung einer Norm und Veröffentlichung; Auswirkungen von Mängeln einer Satzung bei Erstrecken über mehrere Satzungsparagraphen

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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (12)

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.07.1999 - 1 M 140/98

    Straßenreinigungsgebühren - Satzungsmängel, Heilung, Straßenreinigungsgebühren,

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.01.2011 - 4 L 24/10
    Zwar kann es im Rahmen der rückwirkenden Heilung materiell-rechtlicher Mängel einer Beitragssatzung genügen, wenn ein Ratsbeschluss über die neugefasste Norm und die Rückwirkungsanordnung herbeigeführt und dieser wie eine Satzung bekannt gemacht wird, ohne dass die gesamte Satzung neu beschlossen und veröffentlicht wird (vgl. Driehaus, in: ders., Kommunalabgabenrecht, § 8 RdNr. 164 m. w. N.), und es können nicht nur nichtige Satzungsvorschriften rückwirkend durch gültige Regelungen ersetzt, sondern auch lückenhafte Regelungen rückwirkend vervollständigt werden (vgl. Driehaus a. a. O., RdNr. 165 a; OVG MV, Beschl. v. 15.07.1999 - 1 M 140/98 -, zit. nach juris).

    Vielmehr bedarf es in diesem Fall einer erneuten Beschlussfassung des Gemeinderates über die gesamte Satzung und einer entsprechenden Veröffentlichung dieser gesamten Satzung (OVG MV, Beschl. v. 15.07.1999 - 1 M 140/98 - BayVGH, Urt. v. 11.11.1994 - 23 B 93.821 - VGH BW, Beschl. v. 25.10.1999 - 2 S 2190/94 - VG Weimar, Beschl. v. 16.07.2003 - 3 K 4276/99.We -, alle zit. nach juris).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.12.2007 - 4 L 276/05

    Zur Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.01.2011 - 4 L 24/10
    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Urt. v. 11.12.2007 - 4 L 276/05 - Beschl. v. 24.01.2008 - 4 L 243/07 - Beschl. v. 17.12.2010 - 4 L 72/09 -).

    Es entspricht insoweit der ständigen Rechtsprechung des Senats, dass bei der Bildung einer Abrechnungseinheit im Sinne des § 6a Abs. 3 KAG LSA nur solche Verkehrsanlagen zu einer Abrechnungseinheit zusammengefasst werden können, die der Erschließung der angrenzenden Grundstücke dienen, also Anbaubestimmung haben und daher gerade nicht im Außenbereich liegen (vgl. Urt. v. 13.01.2005 - 4 K 36/03 - Urt. v. 11.12.2007 - 4 L 276/05 - so auch ThürOVG, Beschl. v. 29.06.2009 - 4 EO 217/09 -, zit. nach juris).

  • OVG Thüringen, 29.06.2009 - 4 EO 217/09

    Ausbaubeiträge; Unzureichende Festlegung der Abrechnungseinheit für

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.01.2011 - 4 L 24/10
    Es entspricht insoweit der ständigen Rechtsprechung des Senats, dass bei der Bildung einer Abrechnungseinheit im Sinne des § 6a Abs. 3 KAG LSA nur solche Verkehrsanlagen zu einer Abrechnungseinheit zusammengefasst werden können, die der Erschließung der angrenzenden Grundstücke dienen, also Anbaubestimmung haben und daher gerade nicht im Außenbereich liegen (vgl. Urt. v. 13.01.2005 - 4 K 36/03 - Urt. v. 11.12.2007 - 4 L 276/05 - so auch ThürOVG, Beschl. v. 29.06.2009 - 4 EO 217/09 -, zit. nach juris).

    Unter beiden Aspekten kann es im vorliegenden Fall keinen Zweifel daran geben, dass die fehlerhafte Bildung einer Abrechnungseinheit die gesamte Satzung erfasst, weil die Erhebung wiederkehrender Beiträge ohne diese wesentliche Regelung undenkbar ist (so auch ThürOVG, Beschl. v. 29.06.2009, a. a. O.).

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.01.2011 - 4 L 24/10
    Das Vorbringen der Beklagten begründet keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO; denn mit der Zulassungsschrift wird weder ein die angefochtene Entscheidung tragender Rechtssatz noch eine für die Entscheidung erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt (vgl. hierzu BVerfG, Beschl. v. 21.01.2009 - 1 BvR 2524/06 - BVerfG, Beschl. v. 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 -, beide zit. nach juris).
  • BVerfG, 21.01.2009 - 1 BvR 2524/06

    Zum Abwehrrecht gegen Castor-Transporte

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.01.2011 - 4 L 24/10
    Das Vorbringen der Beklagten begründet keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO; denn mit der Zulassungsschrift wird weder ein die angefochtene Entscheidung tragender Rechtssatz noch eine für die Entscheidung erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt (vgl. hierzu BVerfG, Beschl. v. 21.01.2009 - 1 BvR 2524/06 - BVerfG, Beschl. v. 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 -, beide zit. nach juris).
  • BVerwG, 28.08.2008 - 9 B 40.08

    Gebühr; Gebührenbemessung; Grundgebühr, verbrauchsunabhängige;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.01.2011 - 4 L 24/10
    Ob ein auf einzelne Teile einer Satzung beschränkter Fehler zur Gesamtnichtigkeit der Satzung oder nur zur ihrer Teilnichtigkeit führt, hängt nach den dafür in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen davon ab, ob - erstens - die Beschränkung der Nichtigkeit eine mit höherrangigem Recht vereinbare sinnvolle (Rest-)Regelung des Lebenssachverhalts belässt und ob - zweitens - hinreichend sicher ein entsprechender hypothetischer Wille des Normgebers angenommen werden kann (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.08.2008 - BVerwG 9 B 40.08 -, zit. nach juris m. w. N).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.04.2008 - 4 L 53/06

    Rechtsstaatliche Mindestanforderungen an die Bekanntmachung einer

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.01.2011 - 4 L 24/10
    Insoweit steht auch die von der Beklagten in Bezug genommene Entscheidung des Senats vom 6. Mai 2008 (Az: 4 L 107/08) dem nicht entgegen (vgl. auch OVG LSA, Urt. v. 08.04.2008 - 4 L 53/06 -, zit. nach juris).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 11.11.1986 - 9 A 25/86
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.01.2011 - 4 L 24/10
    Lediglich bei Anliegerstraßen ist eine Differenzierung zwischen den Teileinrichtungen Fahrbahn und Gehweg nicht geboten (NdsOVG, Urt. v. 11.11.1986 - 9 A 25/86 -, GemN 1987, 127; Driehaus, a. a. O.).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.10.1999 - 2 S 2190/94

    Änderung einer Satzung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.01.2011 - 4 L 24/10
    Vielmehr bedarf es in diesem Fall einer erneuten Beschlussfassung des Gemeinderates über die gesamte Satzung und einer entsprechenden Veröffentlichung dieser gesamten Satzung (OVG MV, Beschl. v. 15.07.1999 - 1 M 140/98 - BayVGH, Urt. v. 11.11.1994 - 23 B 93.821 - VGH BW, Beschl. v. 25.10.1999 - 2 S 2190/94 - VG Weimar, Beschl. v. 16.07.2003 - 3 K 4276/99.We -, alle zit. nach juris).
  • VG Weimar, 19.09.2002 - 3 K 4276/99

    Ausbaubeiträge; Ausbaubeitrag

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.01.2011 - 4 L 24/10
    Vielmehr bedarf es in diesem Fall einer erneuten Beschlussfassung des Gemeinderates über die gesamte Satzung und einer entsprechenden Veröffentlichung dieser gesamten Satzung (OVG MV, Beschl. v. 15.07.1999 - 1 M 140/98 - BayVGH, Urt. v. 11.11.1994 - 23 B 93.821 - VGH BW, Beschl. v. 25.10.1999 - 2 S 2190/94 - VG Weimar, Beschl. v. 16.07.2003 - 3 K 4276/99.We -, alle zit. nach juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.01.2005 - 4 K 36/03

    Plananhang und textliche Festsetzung einer Satzung über wiederkehrende Beiträge

  • VGH Bayern, 11.11.1994 - 23 B 93.821
  • OVG Sachsen-Anhalt, 01.08.2017 - 2 M 63/17

    Heilung der Verbandssatzung eines Unterhaltungsverbandes

    In diesen Fällen genügt es zur rückwirkenden Heilung materiell-rechtlicher Mängel einer Satzung, wenn ein Beschluss über die neugefasste Norm und die Rückwirkungsanordnung herbeigeführt und dieser wie eine Satzung bekannt gemacht wird, ohne dass die gesamte Satzung neu beschlossen und veröffentlicht wird (vgl. OVG MV, Beschl. v. 15.07.1999 - 1 M 140/98 -, juris RdNr. 38; OVG LSA, Beschl. v. 18.01.2011 - 4 L 24/10 -, juris RdNr. 7; Beschl. v. 08.10.2015 - 4 L 57/14 -, juris RdNr. 47).

    Hierbei können nicht nur nichtige Satzungsbestimmungen rückwirkend durch gültige Bestimmungen ersetzt, sondern auch lückenhafte Regelungen rückwirkend vervollständigt werden (vgl. OVG MV, Beschl. v. 15.07.1999 - 1 M 140/98 -, a.a.O. RdNr. 38; OVG LSA, Beschl. v. 18.01.2011 - 4 L 24/10 -, a.a.O. RdNr. 7; Beschl. v. 08.10.2015 - 4 L 57/14 -, a.a.O. RdNr. 47).

    Vielmehr bedarf es in diesem Fall einer erneuten Beschlussfassung über die gesamte Satzung und einer entsprechenden Veröffentlichung dieser gesamten Satzung (vgl. OVG MV, Beschl. v. 15.07.1999 - 1 M 140/98 -, a.a.O. RdNr. 37; OVG LSA, Beschl. v. 18.01.2011 - 4 L 24/10 -, a.a.O. RdNr. 8; Beschl. v. 08.10.2015 - 4 L 57/14 -, a.a.O. RdNr. 48; vgl. auch Urt. d. Senats v. 24.03.2015 - 2 L 44/13 -, a.a.O. RdNr. 43).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.12.2013 - 2 L 176/12

    Bestimmtheit einer Satzung betreffend die Umlage von

    Vielmehr bedarf es in diesem Fall einer erneuten Beschlussfassung des Gemeinderates über die gesamte Satzung und einer entsprechenden Veröffentlichung dieser gesamten Satzung (vgl. OVG Magdeburg, Beschl. v. 18.01.2011 - 4 L 24/10 -, juris RdNr. 8, m.w.N.).(Rn.11).

    Handelt es sich aber um einen Mangel, der von vornherein die gesamte Satzung erfasst, können bloße Änderungen einzelner Vorschriften weder eine Heilung der geänderten noch ein "Wiederaufleben" der nicht geänderten Satzungsteile bewirken; vielmehr bedarf es in diesem Fall einer erneuten Beschlussfassung des Gemeinderates über die gesamte Satzung und einer entsprechenden Veröffentlichung dieser gesamten Satzung (OVG LSA, Beschl. v. 18.01.2011 - 4 L 24/10 -, juris RdNr. 8, m.w.N.).

  • OVG Niedersachsen, 12.06.2014 - 8 LC 130/12

    Absenken einer bestehenden Rentenanwartschaft eines ledigen Mitglieds auf das

    Die wirksame Ersetzung einer ungültigen Satzungsbestimmung in einer im Übrigen von Rechtsmängeln freien Satzung setzt voraus, dass die betreffende Satzungsregelung ordnungsgemäß neu beschlossen und wirksam in Kraft gesetzt wird (vgl. OVG Thüringen, Beschl. v. 15.2.2007 - 4 EO 432/03 -, LKV 2008, 228, 229 = juris Rn. 11; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 15.7.1999 - 1 M 140/98 -, NVwZ-RR 2000, 50, 51; OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 18.1.2011 - 4 L 24/10 -, juris Rn. 7).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.03.2015 - 2 L 44/13

    Erhebung von Gewässerunterhaltungsbeiträgen; satzungsmäßige Regelung der

    Handelt es sich aber um einen Mangel, der von vornherein die gesamte Satzung erfasst, können bloße Änderungen einzelner Vorschriften weder eine Heilung der geänderten noch ein "Wiederaufleben" der nicht geänderten Satzungsteile bewirken; vielmehr bedarf es in diesem Fall einer erneuten Beschlussfassung über die gesamte Satzung und einer entsprechenden Veröffentlichung dieser gesamten Satzung (vgl. auch OVG LSA, Beschl. v. 18.01.2011 - 4 L 24/10 -, juris RdNr. 8, m.w.N; BayVGH, Urt. v. 11.11.1994 - 23 B 93.821 -, juris, RdNr. 26).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.02.2012 - 4 L 98/10

    Zur Anwendung einer Tiefenbegrenzungsregelung auf Hinterliegergrundstücke

    Ob ein auf einzelne Teile einer Satzungsregelung beschränkter Fehler zur Gesamtnichtigkeit dieser Regelung bzw. der Satzung insgesamt oder nur zu einer Teilnichtigkeit führt, hängt nach den dafür in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen in entsprechender Anwendung des § 139 BGB davon ab, ob - erstens - die Beschränkung der Nichtigkeit eine mit höherrangigem Recht vereinbare sinnvolle (Rest-)Regelung des Lebenssachverhalts belässt und ob - zweitens - hinreichend sicher ein entsprechender hypothetischer Wille des Normgebers angenommen werden kann (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 18. Januar 2011 - 4 L 24/10 -, zit. nach JURIS m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.10.2015 - 4 L 57/14

    Rückwirkende Heilung materiell-rechtlicher Mängel einer Beitragssatzung

    Zwar kann es im Rahmen der rückwirkenden Heilung materiell-rechtlicher Mängel einer Beitragssatzung genügen, wenn ein Ratsbeschluss über die neugefasste Norm und die Rückwirkungsanordnung herbeigeführt und dieser wie eine Satzung bekannt gemacht wird, ohne dass die gesamte Satzung neu beschlossen und veröffentlicht wird, und es können nicht nur nichtige Satzungsvorschriften rückwirkend durch gültige Regelungen ersetzt, sondern auch lückenhafte Regelungen rückwirkend vervollständigt werden (OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 18.11.2011 - 4 L 24/10 - m.w.N.).
  • VG Magdeburg, 24.03.2014 - 9 B 45/14

    Umlagen von gemeinschaftlichen Beiträgen für die Gewässerunterhaltung

    Der Hinweis des 2. Senats des OVG LSA auf den Beschluss des 4. Senats vom 18.01.2011, 4 L 24/10, ist auch deshalb nicht zielführend, weil die Nichtigkeit der dortigen Satzung, worauf die Antragsgegnerin zutreffend hinweist, nicht aus § 2 Abs. 1 Satz 2 KAG LSA, sondern aus der unwirksamen Bestimmung einer Abrechnungseinheit (§ 6 Abs. 6a Absätze 1 und 3 KAG LSA) resultierte.
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